Plinius Real Estate

Immobilien kaufen, finanzieren und verkaufen. Im Gesamtplan gedacht.

Ob Kauf, Anschlussfinanzierung oder Verkauf: Eine Immobilienentscheidung verändert Ihr gesamtes Vermögen. Wir prüfen, was sie für Ihren Plan bedeutet.

Unser Grundsatz

Auf dem Papier rechnet sich vieles. Entscheidend ist Ihre Situation.

Der eigentliche Test ist, ob eine Immobilie in Ihrer Situation standhält – mit Ihrem Einkommen, Ihrem übrigen Vermögen und Ihren Plänen.

An keine Bank, keinen Versicherer und keinen Produktgeber gebunden: Am Anfang steht keine Produktempfehlung, sondern eine vollständige Rechnung.

01 · Gesamtbild

Vermögen, Darlehen, Objekte und Ziele: Erst danach ist klar, welche Finanzierung oder welcher Verkauf zu Ihrem Plan passt.

02 · Vorbereiten

Finanzierungsrahmen und Bankunterlagen – oder beim Verkauf Unterlagen, Preisvorstellung und Weg über Netzwerk oder Partnermakler.

03 · Umsetzen

Wir verhandeln direkt mit den Banken bzw. begleiten den Verkauf mit dem Partnermakler. Steuer- und Rechtsfragen klären Steuerberatung und Notar.

04 · Neu ausrichten & begleiten

Erlös, Liquidität, Absicherung und Nachfolge werden angepasst. Stichtage wie das Ende der Zinsbindung behalten wir im Blick.

Erstgespräch anfragen

Immobilienfinanzierung

Über 680 Darlehensgeber. Eine Frage: Was passt zu Ihnen?

Uns ist gleich, bei welcher Bank Sie finanzieren – entscheidend ist, dass Bank und Angebot zu Ihnen und zum Objekt passen. Weil wir viele Banken persönlich kennen, verhandeln wir aus einer starken Position.

681 Banken, Sparkassen und Darlehensgeber
Von 319 Sparkassen und 295 Volks- und Raiffeisenbanken bis zu überregionalen Anbietern und Förderbanken (Stand Oktober 2026).
direkt zu den relevanten Banken der Region
Zu den relevantesten Banken in unserer Region haben wir direkte Anbindungen. Das hilft bei Einwertung, Bearbeitungszeit und Konditionen.
10+ Jahre im Kreditbereich
Dazu ein Netz unabhängiger und bankinterner Finanzierungsexperten.
Luca Zukschwerdt, Teamleiter Immobilien, am Arbeitsplatz

Für wen wir finanzieren

Privat, betrieblich oder als Partner.

Ob Sie selbst kaufen, Ihr Unternehmen eine Immobilie finanziert oder Sie als Bauträger und Makler Käufer begleiten – wählen Sie Ihre Situation.

Eigenheim und Kapitalanlage. Im Ganzen gerechnet.

Finanzierung, Anschlussfinanzierung und die Frage, wie das Objekt Ihre Gesamtplanung verändert. Manchmal ist das Ergebnis: Das Objekt passt nicht. Dann sagen wir Ihnen das auch.

Was wir vor einer Finanzierung prüfen ↓

Betrieblich finanzieren. Privat mitgedacht.

Betriebliche und gewerbliche Immobilien – ebenfalls direkt über unsere Bankkontakte. Was im Unternehmen finanziert wird, wirkt auf Ihr Privatvermögen; deshalb betrachten wir beides gemeinsam.

Unternehmensfinanzierung anfragen
  • Betriebsimmobilien für das eigene Unternehmen
  • Kapitalanlage-Immobilien über eine GmbH
  • Finanzierung von Immobilienportfolios
  • Anschlussfinanzierungen im Bestand

Sie verkaufen. Wir sichern die Finanzierbarkeit.

Als unabhängiger Finanzierungspartner mit direktem Bankzugang arbeiten wir mit Bauträgern, Projektentwicklern, Aufteilern und Maklern. Ihre Objekte können bereits vor dem Verkauf bankseitig eingewertet werden – Ihre Käufer wissen früh, woran sie sind.

  • Bankseitige Einwertung des Objekts bereits vor dem Kauf
  • Planbare, zügige Kaufabwicklung für Ihre Kunden
  • 681 Banken im Zugang, die wichtigsten persönlich
  • Gute Konditionen durch gewachsene Bankbeziehungen

Für Privatkunden

Mehr als eine Finanzierung. Ein Blick auf Ihr ganzes Vermögen.

Ob Eigenheim, Kapitalanlage oder Anschlussfinanzierung: Wir prüfen, wie sich Ihre Gesamtplanung durch die Finanzierung verändert – und welches Objekt tatsächlich zu Ihnen passt.

  • Rate, Eigenkapitaleinsatz und Laufzeit wirken auf Liquidität, Altersvorsorge und Vermögensaufbau. Wir rechnen das im Ganzen durch, nicht nur die Monatsrate.

  • Eigennutzung oder Kapitalanlage, Lage, Zustand, Größe im Verhältnis zum übrigen Vermögen: Wir prüfen, ob das Objekt Ihre Ziele trägt.

  • Eine größere unerwartete Ausgabe muss ohne neuen Kredit tragbar bleiben – auch nach Renovierung oder Sondertilgung.

  • Wir rechnen die Restschuld zum Stichtag und die Rate bei verschiedenen Anschlusszinsen – damit die Finanzierung nicht nur heute aufgeht.

  • Todesfall- und Arbeitskraftabsicherung legen wir neben den Darlehensvertrag: Summe, Laufzeit und Bezugsberechtigung müssen passen.

    Zu Plinius Insurance

Zinsbindung und Anschlussfinanzierung

Die Zinsbindung ist nicht die Laufzeit.

Nach zehn Jahren ist bei üblicher Anfangstilgung noch ein großer Teil des Darlehens offen. Für diese Restschuld gilt dann ein neuer Zins – an diesem Stichtag entscheidet sich, ob die Rate steigt oder die Laufzeit sich verlängert.

Wer früh rechnet, kann zwischen Verlängerung, Umschuldung und Forward-Darlehen frei wählen.

Darlehen 700.000 € · Sollzins 3,5 %

Restschuld nach zehn Jahren

  • 1 % Anfangstilgung · Rate 2.625 € 616.331 €

    rund 88 % des Darlehens noch offen

  • 2 % Anfangstilgung · Rate 3.208 € 532.662 €

    rund 76 % des Darlehens noch offen

  • 3 % Anfangstilgung · Rate 3.792 € 448.993 €

    rund 64 % des Darlehens noch offen

Eigene Beispielrechnung: Annuitätendarlehen, monatliche Rate, Zins über zehn Jahre unverändert, keine Sondertilgungen. Der Zins ist eine Rechenannahme, keine Prognose und kein Angebot.

Immobilienverkauf

Sie verkaufen nicht allein. Wir sind Ihr zweites Paar Augen.

Wir sind selbst als Immobilienmakler zugelassen (§ 34c GewO). Am liebsten arbeiten wir beim Verkauf aber als Sparringspartner und Netzwerker – mit sehr guten Maklern als Partnern. Unsere Rolle ist die zusätzliche Sicherheit für Sie.

01 · Netzwerk prüfen

Wir prüfen diskret und nur mit Ihrem Einverständnis, ob Ihre Immobilie zu einem Mandanten aus unserem Netzwerk passt, für den sie sinnvoll in die Anlagestrategie gehört. So ist manchmal eine schnelle, passende Lösung möglich.

02 · Partnermakler auswählen

Findet sich dort kein passender Käufer, wählen wir einen Makler aus Ihrer Region, der unseren Qualitätsstandards entspricht und für Ihr Objekt passt.

03 · Verkauf begleiten

Wir bleiben an Ihrer Seite – als Sparringspartner und zweites Paar Augen bei Preis, Käuferauswahl und Vertrag. Sie verlassen sich nicht allein auf eine Stelle.

Verkauf besprechen

Warum wir Verkäufe begleiten

Ein Verkauf kommt selten allein. Er ordnet Ihr Vermögen neu.

Mit dem Notartermin beginnt die eigentliche Frage: Was geschieht mit dem Erlös? Genau hier verbinden wir Verkauf und Gesamtplan.

Hintergründe im Bereich Immobilie und Finanzierung.

  • Ob ein Darlehen abgelöst werden sollte, hängt von Zins, Restlaufzeit und möglicher Vorfälligkeitsentschädigung ab.

  • Welcher Teil des Erlöses verfügbar bleiben soll, ergibt sich aus Ihren Plänen der nächsten Jahre.

  • Neue Immobilie, Vermögensverwaltung oder Beteiligung: Wir vergleichen Wege, bevor der Erlös auf dem Konto liegen bleibt.

    Zur Vermögensverwaltung
  • Nach einem Verkauf verschieben sich Anteile, Klumpen und Risiken. Der Gesamtplan wird neu justiert.

  • Spekulationsfrist, Abschreibungen, Zeitpunkt des Notartermins: Wir zeigen Ansätze und Auswirkungen; Prüfung und Umsetzung übernimmt Ihre Steuerberatung.

  • Verkaufen, behalten oder übertragen? Gerade bei mehreren Kindern verändert ein Verkauf die Nachfolgeplanung.

Immobilien im Gesamtvermögen

Warum wir das alles machen. Weil alles zusammenhängt.

Eine Immobilie bindet oft mehr Kapital als alle Depots zusammen – für Jahrzehnte und an einem einzigen Ort. Ob Sie finanzieren, verkaufen oder weitergeben: Wir schauen auf drei Größen.

  1. 01

    Anteil

    Welcher Teil Ihres Vermögens steckt in Immobilien – und wie viel davon ist noch finanziert?

  2. 02

    Klumpen

    Ein Objekt, eine Stadt, ein Markt. Wer Betrieb und Immobilien in derselben Region hat, ist doppelt an deren Entwicklung gebunden.

  3. 03

    Liquidität

    Geld in der Immobilie ist nicht kurzfristig verfügbar. Neben jeder Immobilie muss eine Reserve bestehen.

Weitergeben, ohne sich selbst zu gefährden.

Freibeträge erneuern sich nach zehn Jahren – Kinder können von jedem Elternteil bis zu 400.000 € steuerfrei erhalten (§§ 14, 16 ErbStG). Nießbrauch, Rückforderungsrechte und Pflichtteil gehören in dieselbe Rechnung. Wir zeigen Ansätze und die Auswirkungen auf Ihre Versorgung; Prüfung und Umsetzung übernehmen Ihre Steuerberatung und Ihr Notar.

Übertragung planen →

Gebäude und Finanzierung geschützt.

Als Versicherungsmakler prüfen wir, ob Versicherungssumme, Elementarschutz und Bedingungen Ihrer Wohngebäudeversicherung zum heutigen Gebäude passen – und ob Ihre Familie die Rate auch ohne Ihr Einkommen tragen könnte.

Zu Plinius Insurance →

Immobilien sind eine von fünf Disziplinen im Gesamtplan. Mehr zum Financial Planning →

Für Hausverwaltungen und WEG

Ein Bestand. Viele Gemeinschaften.

Verwaltungen tragen Verantwortung für Gebäude, die ihnen nicht gehören. Als Versicherungsmakler prüfen wir die Gebäude- und Haftpflichtversicherungen der verwalteten Gemeinschaften – einzeln oder über den gesamten Bestand.

Rechtliche Fragen zu Beschlüssen und Kostenverteilung klären Verwaltung und Gemeinschaft mit ihrem Anwalt.

  • Versicherung zum Neuwert und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gehören zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Wir prüfen Summen, Gefahren und Bedingungen – auch nach Modernisierungen.

  • Ein Sammelvertrag vereinfacht die Verwaltung, verknüpft aber den Schadenverlauf vieler Gemeinschaften. Wir betrachten den gesamten Bestand und zeigen, wo eine Trennung schadenfreie Gemeinschaften schützt.

  • Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen (§ 81 VVG). Wir achten auf passende Klauseln und auf einen klaren Ablauf im Schadenfall.

Aus der Praxis Fallstudie: Immobilienverwaltung mit über 250 Objekten Zur Fallstudie →

Häufige Fragen

Gute Fragen. Klare Antworten.

Mit welchen Banken arbeiten Sie zusammen?

Wir haben Zugang zu 681 Banken, Sparkassen und weiteren Darlehensgebern (Stand Oktober 2026) – darunter 319 Sparkassen, 295 Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda- und PSD-Banken, überregionale Anbieter und Förderbanken. Zu den relevantesten Banken in unserer Region haben wir direkte Anbindungen. An eine bestimmte Bank sind wir nicht gebunden: Uns ist gleich, bei welcher Bank Sie finanzieren – entscheidend ist, dass Bank und Angebot zu Ihnen und zum Objekt passen.

Kann meine Hausbank Teil des Vergleichs sein?

Ja. Liegt Ihnen bereits ein Angebot Ihrer Hausbank vor, beziehen wir es in den Vergleich ein. Manchmal ist das Ergebnis, dass es gut passt – dann sagen wir Ihnen das auch.

Finanzieren Sie auch gewerbliche Immobilien oder Immobilien in einer GmbH?

Ja. Wir begleiten Unternehmen bei der Finanzierung von Betriebsimmobilien, von Kapitalanlage-Immobilien über eine GmbH und von Immobilienportfolios – über dieselben direkten Bankkontakte. Ob eine Immobilie privat oder in einer Gesellschaft gehalten werden sollte, ist auch eine steuerliche Frage: Wir zeigen Ansätze und die finanziellen Auswirkungen, Prüfung und Umsetzung übernimmt Ihre Steuerberatung.

Wie arbeiten Sie mit Maklern und Immobilienunternehmen zusammen?

Als Finanzierungspartner: Objekte können bereits vor dem Kauf bankseitig eingewertet werden. Ihre Kunden wissen dadurch früh, ob und zu welchen Konditionen eine Finanzierung möglich ist, und die Kaufabwicklung wird planbarer. Die Abwicklung erfolgt direkt mit den Banken. Die Einzelheiten einer Partnerschaft besprechen wir gern persönlich.

Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Spätestens ein Jahr vor Ende der Zinsbindung – wer früher rechnet, hat mehr Auswahl. Mit einem Forward-Darlehen lässt sich der Zins schon heute für einen späteren Termin festlegen, in der Regel gegen einen Aufschlag, der mit der Vorlaufzeit steigt. Zum Ende der Zinsbindung können Sie mit einem Monat Frist kündigen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einer anderen Bank wechseln (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB).

Welche Zinsbindung ist sinnvoll?

Das hängt vor allem von der Restschuld am Ende der Bindung ab und davon, wie gut Sie eine höhere Rate verkraften könnten. Je knapper die Rechnung, desto mehr spricht für eine längere Bindung. Bei Bindungen über zehn Jahre haben Sie ein gesetzliches Kündigungsrecht: zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine Zinsprognose ersetzt diese Abwägung nicht.

Wie läuft ein Immobilienverkauf mit Plinius ab?

Die Plinius Finconsult GmbH hat eine Erlaubnis als Immobilienmakler nach § 34c GewO. Wir arbeiten beim Verkauf vor allem als Sparringspartner und Netzwerker: Zuerst prüfen wir – diskret und nur mit Ihrem Einverständnis –, ob Ihre Immobilie zu einem Mandanten aus unserem Netzwerk passt. Findet sich dort kein passender Käufer, wählen wir einen Partnermakler aus Ihrer Region, der unseren Qualitätsstandards entspricht. Den Verkauf begleiten wir als zweites Paar Augen bis zum Notartermin.

Wird meine Immobilie angeboten, ohne dass ich davon weiß?

Nein. Ob und welche Angaben zu Ihrer Immobilie wir anderen Mandanten oder einem Partnermakler zugänglich machen, entscheiden Sie. Ohne Ihr Einverständnis geben wir keine Informationen weiter.

Was passiert, wenn Käufer und Verkäufer beide Ihre Mandanten sind?

Das kann vorkommen, wenn eine Immobilie aus unserem Netzwerk zu einem anderen Mandanten passt. Wir gehen damit offen um: Beide Seiten erfahren davon, bevor Gespräche beginnen. Eine Tätigkeit für beide Seiten kommt für uns nur in Betracht, wenn beide Seiten informiert sind und ausdrücklich zustimmen. Preis und Bedingungen verhandeln Käufer und Verkäufer selbst oder mit eigener Unterstützung.

Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?

Bei Immobilien im Privatvermögen ist der Gewinn steuerfrei, wenn zwischen den notariellen Kaufverträgen von Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG). Früher ist er steuerfrei, wenn Sie die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben. Wer mehrere Objekte in kurzer Zeit kauft und verkauft, kann als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden. Wir zeigen die finanziellen Auswirkungen; die steuerliche Prüfung übernimmt Ihre Steuerberatung – am besten vor dem Notartermin.

Wie werden Sie vergütet?

Bei der Vermittlung eines Darlehens werden wir in der Regel vom Darlehensgeber vergütet; Art und Höhe legen wir Ihnen vor Abschluss offen. Auch jede Vergütung, die wir im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf erhalten, legen wir Ihnen offen, bevor Sie sich entscheiden. Für die Analyse und Ausarbeitung Ihrer Finanz- und Vermögensplanung vereinbaren wir vorab ein Honorar. Die transparente Kostenübersicht erhalten Sie, bevor Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden.

Ersetzen Sie meine Bank, den Makler oder meinen Notar?

Nein. Die Bank entscheidet über den Kredit, der Makler vermarktet die Immobilie, der Notar beurkundet den Vertrag. Wir prüfen, ob Finanzierung oder Verkauf zu Ihrem Leben und Ihrem übrigen Vermögen passen, verhandeln mit den Banken und begleiten Sie als Sparringspartner. Steuer- und Rechtsfragen gehören zu Ihrer Steuerberatung und Ihrem Notar oder Anwalt.

Kaufen, finanzieren, verkaufen? Erst prüfen wir, ob es passt.

Im unverbindlichen ersten Gespräch prüfen wir gemeinsam, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenarbeit für Sie sinnvoll ist. Bringen Sie gern Exposé, Darlehensvertrag oder die aktuelle Übersicht Ihrer Bank zur Restschuld mit.

Die Plinius Finconsult GmbH ist als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO, für Immobiliar-Verbraucherdarlehen), als Immobilienmakler und Darlehensvermittler (§ 34c GewO), als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und als Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) tätig. Bei der Vermittlung von Darlehen erhalten wir in der Regel eine Vergütung des Darlehensgebers, die wir vor Abschluss offenlegen. Konditionen hängen von Bonität, Objekt und Marktlage ab. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Pflichtangaben finden Sie in unserer Erstinformation.