Für Freiberufler

Sie beraten andere. Wer plant für Sie?

Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure und beratende Berufe – in Einzelpraxis, Partnerschaft oder GmbH: Wir planen Kanzlei und Privatvermögen unabhängig als ein Ganzes.

Für wen

Freie Berufe. Eigene Regeln.

Berufsrecht, Kammern, Versorgungswerke und besondere Rechtsformen: Wer Freiberufler berät, muss diese Besonderheiten kennen – sonst passt der beste Plan nicht zur Realität.

  • Partnerstrukturen, Versorgungswerk, Berufshaftpflicht und die Frage, wie Kanzleigewinne in privates Vermögen werden.

  • Sie beraten andere in Steuerfragen – wir ergänzen den Blick auf Ihre eigene Vermögens-, Vorsorge- und Nachfolgeplanung.

  • Projektgeschäft mit schwankenden Einnahmen, Haftungsrisiken und dem Wunsch, das Büro einmal geordnet zu übergeben.

  • Hohe Einkommen, oft ohne Arbeitgeber im Rücken: Vorsorge, Absicherung und Vermögensaufbau liegen ganz bei Ihnen.

Besonderheiten

Was man kennen muss. Bevor man plant.

Diese Punkte entscheiden darüber, wie Vorsorge, Absicherung und Vermögensaufbau bei Freiberuflern sinnvoll aufgebaut werden.

Die Rechtsform bestimmt vieles

Einzelpraxis, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) oder GmbH: Haftung, Besteuerung, Gewinnverwendung und Nachfolge unterscheiden sich deutlich – und damit auch, wie Sie privat Vermögen aufbauen.

Haftung in der PartG mbB

Für Berufsfehler haftet in der PartG mbB nur das Gesellschaftsvermögen – vorausgesetzt, die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung besteht. Für andere Verbindlichkeiten haften die Partner weiter persönlich.

Keine Gewerbesteuer – solange alles freiberuflich bleibt

Freiberufliche Partnerschaften zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbliche Nebentätigkeiten können aber die gesamte Gesellschaft „infizieren“ (Abfärbewirkung). Das betrifft auch Beteiligungen und Sonderbetriebsvermögen.

Versorgungswerk statt Rentenversicherung

Kammerberufe sind meist über ihr berufsständisches Versorgungswerk abgesichert. Dessen Leistungen bei Berufsunfähigkeit greifen häufig erst, wenn der Beruf gar nicht mehr ausgeübt werden kann – eine Lücke, die viele unterschätzen.

Partnerwechsel und Ausscheiden

Tritt ein Partner aus, wird berufsunfähig oder stirbt, entstehen Abfindungs- und Liquiditätsfragen. Der Partnerschaftsvertrag und die passende Absicherung müssen zusammenpassen.

Schwankende Gewinne, hohe Steuerzahlungen

Entnahmen, Vorauszahlungen und Nachzahlungen wollen geplant sein – sonst fehlt die Liquidität genau dann, wenn das Finanzamt kommt.

Gemeinsame Prüfung von Unterlagen im Büro

Rechtsform & Umwandlung

Partnerschaft oder GmbH? Eine Frage für Ihren Gesamtplan.

Eine Umwandlung ist keine reine Steuerfrage. Sie verändert, wie viel Ihnen privat zur Verfügung steht, wie Sie vorsorgen und wie Sie Ihr Lebenswerk einmal übergeben.

Deshalb prüfen wir sie gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung – aus Sicht der unabhängigen Finanzplanung.

Gewinne im Unternehmen stehen lassen

In einer GmbH werden nicht entnommene Gewinne mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet – oft niedriger als mit dem persönlichen Spitzensteuersatz. Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 zudem schrittweise. Für Personengesellschaften gibt es mit der Thesaurierungsbegünstigung und dem Optionsmodell eigene Wege.

Gewerbesteuer und laufende Kosten

Die GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig, braucht eine Bilanz und verursacht laufende Kosten. Ob sich das rechnet, hängt vor allem davon ab, wie viel Gewinn im Unternehmen bleiben kann.

Vorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer

Mit der GmbH ändern sich die Wege der Altersvorsorge: Gehalt, Pensionszusage oder betriebliche Versorgung kommen in Betracht – jeweils mit eigenen Chancen und Risiken.

Vermögensaufbau, Holding und Nachfolge

Thesaurierte Gewinne lassen sich über eine Holding anlegen, Anteile lassen sich leichter übertragen. Umgekehrt binden sie Vermögen in der Gesellschaft – das muss zu Ihren privaten Zielen passen.

01 · Ausgangslage

Wir erfassen Kanzlei bzw. Praxis und Privatvermögen gemeinsam: Gewinne, Entnahmen, Versorgungswerk, Absicherung, Verbindlichkeiten und Ziele.

02 · Gemeinsam prüfen

Mit Ihrer Steuerberatung rechnen wir Varianten durch – etwa Partnerschaft, Optionsmodell oder GmbH – und zeigen, was jede für Ihren Plan bedeutet.

03 · Optimieren

Vorsorge, Absicherung, Liquidität und Vermögensaufbau werden auf die gewählte Struktur abgestimmt – unabhängig von Bank und Produktgeber.

04 · Umsetzen und begleiten

Steuerliche und rechtliche Schritte setzen Steuerberatung und Anwalt bzw. Notar um, wir die finanzielle Seite – und begleiten Sie laufend weiter.

Erstgespräch anfragen

Strategischer Aufbau & Exit

Berater mit Einkommen. Oder Unternehmer mit Unternehmenswert?

Viele beratende Berufe waren lange kaum verkaufbar: Der Wert hing an der Person, nicht am Unternehmen. Hört der Inhaber auf, endet oft auch das Geschäft.

Heute kann das anders sein – aber nicht automatisch. Ein übertragbarer Unternehmenswert entsteht nur, wenn Sie gezielt darauf hinarbeiten: mit digitalen Prozessen, wiederkehrenden Leistungen, einem tragfähigen Team und einer klaren Marke. Wer weiterarbeitet wie bisher, bleibt auch weiterhin schwer verkaufbar.

Klassisch

Ihr Einkommen hängt an Ihrer Zeit.

Jede Stunde wird einzeln verdient. Fällt der Inhaber aus oder hört auf, bleibt wenig, das sich verkaufen lässt – die Altersvorsorge muss vollständig aus dem laufenden Einkommen kommen.

Unternehmerisch

Ihr Unternehmen bekommt einen eigenen Wert – wenn Sie es darauf aufbauen.

Wiederkehrende Einnahmen, Prozesse, Team und Marke entstehen nicht nebenbei, sondern durch bewusste Entscheidungen über Jahre. Dann wird aus dem Unternehmen eine zusätzliche Säule Ihres Vermögens – mit echten Exit-Optionen.

Was ein Unternehmen verkaufbar macht

  1. 01

    Wiederkehrende Einnahmen

    Laufende Mandate, Betreuungs- und Serviceverträge statt reiner Einzelaufträge – planbare Umsätze sind die Grundlage jedes Unternehmenswerts.

  2. 02

    Prozesse statt Kopfwissen

    Dokumentierte Abläufe, Vorlagen und digitale Werkzeuge – heute oft mit KI unterstützt –, damit Qualität nicht allein an Ihnen hängt.

  3. 03

    Ein Team, das trägt

    Mitarbeiter und Partner, die Mandate eigenständig betreuen. Je weniger der Betrieb von Ihrer Person abhängt, desto mehr ist er wert.

  4. 04

    Eine Marke

    Mandanten kommen wegen des Namens und der Qualität des Unternehmens – nicht nur wegen Ihnen persönlich. Das macht eine Übergabe überhaupt erst möglich.

Ihr Exit beginnt Jahre vor dem Verkauf.

Wir planen den Unternehmenswert als Teil Ihres Gesamtvermögens: Welche Struktur trägt – etwa mit Holding –, welcher Zeitpunkt passt, wie Sie bis dahin vorsorgen und wie der Erlös später für Sie arbeitet. Gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung und, wo sinnvoll, spezialisierten Transaktionsberatern.

Exit-Strategie besprechen

Häufige Fragen

Gute Fragen. Klare Antworten.

Lohnt sich für Freiberufler die Umwandlung in eine GmbH?

Das hängt vor allem davon ab, wie viel Gewinn dauerhaft im Unternehmen bleiben kann, welche Vorsorge Sie planen und wie Sie die Nachfolge regeln wollen. Wer den Großteil des Gewinns privat braucht, hat oft wenig Vorteil – wer Gewinne stehen lassen und investieren kann, eher. Wir rechnen die finanziellen Auswirkungen auf Ihren Plan durch; die steuerliche Prüfung und Umsetzung übernimmt Ihre Steuerberatung.

Was ist eine PartG mbB?

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist eine Rechtsform für Freiberufler. Für Fehler bei der Berufsausübung haftet nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung besteht. Für sonstige Verbindlichkeiten haften die Partner persönlich.

Müssen freiberufliche Partnerschaften Gewerbesteuer zahlen?

Grundsätzlich nicht, solange alle Partner freiberuflich tätig sind. Gewerbliche Tätigkeiten der Gesellschaft oder bestimmte Beteiligungen können jedoch dazu führen, dass die gesamten Einkünfte gewerblich werden (Abfärbewirkung). Das sollte regelmäßig mit der Steuerberatung geprüft werden.

Reicht das Versorgungswerk für die Altersvorsorge?

Das Versorgungswerk ist eine solide Grundlage, ersetzt aber selten den gewohnten Lebensstandard. Zudem greift die Berufsunfähigkeitsleistung häufig nur, wenn der Beruf vollständig nicht mehr ausgeübt werden kann. Wir zeigen, welche Lücke bleibt und wie Sie sie schließen.

Was passiert, wenn ein Partner ausfällt oder ausscheidet?

Dann stellen sich Fragen zu Abfindung, Liquidität und Fortführung. Partnerschaftsvertrag, gegenseitige Absicherung und die private Planung der Partner sollten zusammenpassen. Den Vertrag gestaltet Ihr Anwalt, wir die finanzielle Absicherung.

Kann ich meine Kanzlei oder Beratung später verkaufen?

Das hängt davon ab, ob ein Unternehmen mit eigenem Wert entstanden ist: wiederkehrende Einnahmen, funktionierende Prozesse, ein tragfähiges Team und eine Marke. Hängt alles an Ihrer Person, ist ein Verkauf schwer. Dieser Wert entsteht nicht automatisch, sondern nur durch gezielten, strategischen Aufbau über Jahre. Wer das früh angeht, schafft sich echte Exit-Optionen – an Partner, Nachfolger oder externe Käufer. Bei Kammerberufen begrenzt das Berufsrecht den Kreis möglicher Käufer, umso wichtiger ist frühe Planung.

Arbeiten Sie mit meiner Steuerberatung zusammen?

Ja – das ist sogar der Kern unseres Vorgehens bei Rechtsformfragen. Wir bringen die Perspektive der unabhängigen Finanzplanung ein, Ihre Steuerberatung die steuerliche Prüfung. Gemeinsam entsteht eine Entscheidung, die steuerlich und für Ihren Gesamtplan trägt.

Ihre Kanzlei. Ihr Vermögen. Ein Plan.

Im kostenlosen Erstgespräch verstehen wir Ihre Situation – und sagen Ihnen ehrlich, wo wir den größten Hebel sehen. Auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche und rechtliche Prüfungen und Gestaltungen übernehmen Ihre Steuerberatung bzw. Ihr Anwalt oder Notar; wir zeigen die finanziellen Auswirkungen auf Ihren Plan. Die Plinius Finconsult GmbH ist als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO), Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) sowie als Immobilienmakler und Darlehensvermittler (§ 34c GewO) tätig. Alle Pflichtangaben finden Sie in unserer Erstinformation.