Für Gesellschafter-Geschäftsführer
Sie führen das Unternehmen. Wer plant Ihr Vermögen?
Gehalt, Ausschüttung, Pensionszusage, Holding und Nachfolge hängen zusammen. Wir planen Unternehmen und Privatvermögen unabhängig als ein Ganzes – gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
Die Ausgangslage
Zwei Rollen. Ein Vermögen.
Als Gesellschafter und Geschäftsführer entscheiden Sie auf beiden Seiten. Jede Entscheidung im Unternehmen wirkt auf Ihr Privatvermögen – und umgekehrt. Diese vier Fragen stellen sich fast immer.
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Wie viel Sie sich auszahlen und auf welchem Weg, entscheidet darüber, was am Ende privat ankommt – und was im Unternehmen für Investitionen bleibt.
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Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig. Ihre Vorsorge liegt vollständig in Ihrer Hand.
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Ältere Pensionszusagen sind oft nicht ausreichend gedeckt. Das belastet die Bilanz und kann einen späteren Verkauf oder die Nachfolge erschweren.
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Gewinne im Unternehmen stehen lassen, über eine Holding anlegen oder privat Vermögen aufbauen – jede Variante hat eigene Folgen für Steuern, Risiko und Nachfolge.
Was wir planen
Unternehmen und Privat. In einem Plan.
Statt einzelner Produkte betrachten wir alle Bausteine gemeinsam – und zeigen, wie sie zusammenwirken.
Ihr Einkommen
Geschäftsführervertrag, Gehalt, Tantieme und Ausschüttungen so aufeinander abgestimmt, dass Unternehmen und Privathaushalt planbar bleiben.
Ihre Vorsorge
Altersvorsorge und Absicherung bei Berufsunfähigkeit ohne gesetzliches Fundament: über das Unternehmen, privat oder kombiniert – passend zu Ihrem Zeithorizont.
Pensionszusage und bAV
Bestehende Zusagen prüfen, Finanzierungslücken sichtbar machen und Wege für die Zukunft aufzeigen – etwa über eine Unterstützungskasse.
Absicherung des Unternehmens
Was passiert, wenn Sie ausfallen? Schlüsselpersonen-Absicherung, Notfallplan, Vollmachten und die Absicherung betrieblicher Risiken.
Liquidität und Steuerzahlungen
Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Entnahmen vorausschauend planen, damit Liquidität nicht genau dann fehlt, wenn sie gebraucht wird.
Nachfolge und Verkauf
Ob Übergabe in der Familie oder Verkauf: Wir planen den Unternehmenswert als Teil Ihres Gesamtvermögens – und was danach aus dem Erlös wird.
Unser Vorgehen
Erst rechnen. Dann entscheiden.
Wir bringen die Perspektive der unabhängigen Finanzplanung ein, Ihre Steuerberatung die steuerliche Prüfung. So entsteht eine Entscheidung, die für Unternehmen und Familie trägt.
01 · Ausgangslage
Wir erfassen Unternehmen und Privatvermögen gemeinsam: Bilanz, Gewinne, Geschäftsführervertrag, Zusagen, Versicherungen, Immobilien, Depots und Ziele.
02 · Gemeinsam prüfen
Mit Ihrer Steuerberatung rechnen wir Varianten durch – etwa Gehalt vs. Ausschüttung, Holding oder Pensionszusage – und zeigen, was jede für Ihren Plan bedeutet.
03 · Optimieren
Vorsorge, Absicherung, Liquidität und Vermögensaufbau werden auf die gewählte Struktur abgestimmt – unabhängig von Bank und Produktgeber.
04 · Umsetzen und begleiten
Steuerliche und rechtliche Schritte setzen Steuerberatung und Anwalt bzw. Notar um, wir die finanzielle Seite – und begleiten Sie laufend weiter.
Häufige Fragen
Gute Fragen. Klare Antworten.
Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer rentenversicherungspflichtig?
Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer – also mit Mehrheit oder Sperrminorität – ist in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig und damit auch nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Maßgeblich ist der Einzelfall, verbindlich klärt das ein Statusfeststellungsverfahren. Für die Planung heißt das: Altersvorsorge und Absicherung bei Berufsunfähigkeit müssen Sie selbst organisieren.
Was ist besser: Geschäftsführergehalt oder Gewinnausschüttung?
Das hängt von Ihrer persönlichen Steuerbelastung, dem Gewinn des Unternehmens, Ihrem privaten Bedarf und Ihrer Vorsorge ab. Gehalt mindert den Gewinn der GmbH, Ausschüttungen werden erst nach Unternehmenssteuern gezahlt und privat nochmals besteuert. Wir rechnen die Auswirkungen auf Ihren Gesamtplan durch; die steuerliche Prüfung übernimmt Ihre Steuerberatung.
Warum sollte ich meine Pensionszusage prüfen lassen?
Viele Pensionszusagen wurden vor Jahren erteilt und sind heute nicht vollständig ausfinanziert. Die Lücke belastet die Bilanz, kann Liquidität binden und wird spätestens bei Verkauf oder Nachfolge zum Thema. Eine Prüfung zeigt, wie groß die Lücke ist und welche Wege es gibt.
Lohnt sich eine Holding?
Eine Holding kann sinnvoll sein, wenn Gewinne im Unternehmensverbund bleiben und investiert werden sollen oder ein späterer Verkauf geplant ist. Sie verursacht aber zusätzlichen Aufwand. Ob sie zu Ihrem Plan passt, prüfen wir gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
Was passiert mit dem Unternehmen, wenn ich ausfalle?
Ohne Vorsorge fehlen im Ernstfall Entscheidungsbefugnisse, Liquidität und klare Zuständigkeiten. Ein Notfallplan mit Vollmachten, eine passende Absicherung und abgestimmte Regelungen im Gesellschaftsvertrag sorgen dafür, dass Unternehmen und Familie handlungsfähig bleiben.
Arbeiten Sie mit meiner Steuerberatung zusammen?
Ja. Wir bringen die Perspektive der unabhängigen Finanzplanung ein, Ihre Steuerberatung die steuerliche Prüfung und Umsetzung. So entstehen Entscheidungen, die steuerlich und für Ihren Gesamtplan tragen.
Ihr Unternehmen. Ihr Vermögen. Ein Plan.
Im kostenlosen Erstgespräch verstehen wir Ihre Situation – und sagen Ihnen ehrlich, wo wir den größten Hebel sehen. Auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Steuerliche und rechtliche Prüfungen und Gestaltungen übernehmen Ihre Steuerberatung bzw. Ihr Anwalt oder Notar; wir zeigen die finanziellen Auswirkungen auf Ihren Plan. Die Plinius Finconsult GmbH ist als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO), Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) sowie als Immobilienmakler und Darlehensvermittler (§ 34c GewO) tätig. Alle Pflichtangaben finden Sie in unserer Erstinformation.