Ratgeber Stand: Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Pensionszusage in der GmbH: Wie prüfen Sie, ob sie noch trägt?

Von Agon Ramadani · Aktualisiert am 13. Oktober 2026

Erfahrener Unternehmer im Büro

Kurz beantwortet

Eine Pensionszusage sollte regelmäßig geprüft werden, weil Steuerbilanz und Handelsbilanz sie sehr unterschiedlich bewerten. Steuerlich rechnet die GmbH mit 6 % Zins, handelsrechtlich mit rund 2,25 %. Dadurch ist die tatsächliche Verpflichtung oft deutlich höher als gedacht. Spätestens vor Nachfolge oder Verkauf braucht es einen Plan für Finanzierung, Auslagerung oder Anpassung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerlich wird eine Pensionsrückstellung mit 6 % abgezinst (§ 6a Abs. 3 EStG), handelsrechtlich mit einem Durchschnittszins der Bundesbank, der im September 2026 bei 2,25 % lag.
  • Im Beispiel einer Zusage über 3.000 € Monatsrente ist der Barwert bei 2,25 % fast doppelt so hoch wie bei 6 %.
  • Eine Unterdeckung entsteht, wenn das für die Zusage gebildete Vermögen den tatsächlichen Wert der Verpflichtung nicht erreicht.
  • Ein Verzicht auf bereits erdiente – also durch die bisherige Dienstzeit erworbene – Ansprüche kann beim Gesellschafter Lohnsteuer auslösen, obwohl kein Geld fließt.
  • Käufer übernehmen Pensionsverpflichtungen ungern; ohne Lösung mindert die Zusage den Kaufpreis oder blockiert den Verkauf.

Teil des Leitfadens Finanzplanung für Unternehmer: Wie Betrieb und Privatvermögen zusammenpassen

Vor zwanzig Jahren war die Pensionszusage eine elegante Lösung. Die GmbH versprach ihrem Geschäftsführer eine Rente, bildete eine Rückstellung und sparte damit Steuern. Heute liegt die Zusage in vielen Bilanzen wie ein Gewicht, das niemand genau gewogen hat. Spätestens wenn ein Käufer oder Nachfolger danach fragt, wird es teuer.

Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihre Pensionszusage prüfen, woran Sie eine Unterdeckung erkennen und welche Wege es gibt.

Was ist eine Pensionszusage?

Eine Pensionszusage ist das Versprechen der GmbH, Ihnen im Alter eine Rente zu zahlen, oft ergänzt um Leistungen bei Invalidität und an Hinterbliebene. Die GmbH zahlt die Rente später selbst, aus ihrem eigenen Vermögen. Fachleute sprechen von einer Direktzusage.

Damit die GmbH dafür steuerlich eine Rückstellung bilden darf, muss die Zusage schriftlich erteilt sein. Sie muss eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der Leistungen enthalten (§ 6a Abs. 1 EStG). Bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft das Finanzamt zusätzlich, ob die Zusage angemessen und bis zum Rentenbeginn noch erdienbar ist. Andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Warum ist Ihre Zusage mehr wert, als die Steuerbilanz zeigt?

Ihre Zusage ist mehr wert, als die Steuerbilanz zeigt, weil das Steuerrecht mit einem Zins von 6 % rechnet. So schreibt es § 6a Abs. 3 EStG vor. Je höher der Zins, mit dem eine künftige Zahlung abgezinst wird, desto kleiner erscheint sie heute.

In der Handelsbilanz gilt ein anderer Zins. Rückstellungen für Altersversorgung werden dort mit dem Durchschnitt der Marktzinsen der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Vereinfachend darf eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen werden (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht diesen Zins monatlich. Ende September 2026 lag er bei 2,25 %.

Plinius-Rechnung

Barwert einer Zusage über 3.000 € Monatsrente

ZeitpunktBarwert bei 6 %Barwert bei 2,25 %Unterschied
Heute, zehn Jahre vor Rentenbeginn244.400 €470.400 €226.000 €
Bei Rentenbeginn437.700 €587.600 €149.900 €

Annahmen

  • Gesellschafter-Geschäftsführer heute 57, Rentenbeginn mit 67
  • Rente 36.000 € im Jahr, jährlich im Voraus gezahlt, 20 Jahre Bezug
  • keine Sterbewahrscheinlichkeiten, keine Rentenanpassung, keine Hinterbliebenenleistung
  • vereinfachte Barwertrechnung, ersetzt kein versicherungsmathematisches Gutachten
  • Beispielrechnung, Zahlen gerundet

Heute ist der Barwert bei 2,25 % fast doppelt so hoch wie bei 6 %. Die steuerliche Rückstellung nach dem Teilwertverfahren weicht von dieser vereinfachten Rechnung ab. Die Richtung ist aber dieselbe: Die Steuerbilanz zeigt eine deutlich kleinere Verpflichtung als die, die wirtschaftlich besteht.

Was ist eine Unterdeckung?

Eine Unterdeckung ist die Lücke zwischen dem Wert der Verpflichtung und dem Vermögen, das für die Zusage bereitsteht. Bereitstehen kann eine Rückdeckungsversicherung, ein Wertpapierdepot der GmbH oder schlicht freie Liquidität. Fehlt dieses Vermögen, muss die GmbH die Renten später aus den laufenden Erträgen zahlen.

Viele Rückdeckungsversicherungen wurden auf Basis der steuerlichen Werte kalkuliert. Sie decken dann die 6-%-Welt ab, nicht die tatsächliche Verpflichtung. Hinzu kommen Zusagen, deren Rente nach einer Gehaltserhöhung mitgewachsen ist, ohne dass die Finanzierung angepasst wurde.

Die Handelsbilanz hat eine Zusatzregel. Ist der Ansatz mit dem Sieben-Jahres-Durchschnitt höher als der mit dem Zehn-Jahres-Durchschnitt, unterliegt dieser positive Unterschiedsbetrag einer Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 HGB). Die Pensionszusage kann also auch Ihre Ausschüttungen begrenzen.

Welche Wege gibt es, eine Pensionszusage neu zu ordnen?

Es gibt im Wesentlichen fünf Wege, die sich auch kombinieren lassen. Keiner ist für jeden richtig. Jeder hat steuerliche Folgen, die vorher ein versicherungsmathematisches Gutachten und Ihre Steuerberatung klären müssen.

WegWas passiertVorteileRisiken und Kosten
AusfinanzierenGmbH baut Vermögen auf, das die Verpflichtung decktZusage bleibt unverändertbindet Liquidität in der GmbH; Anlage muss zur Laufzeit passen
Rückdeckung anpassenbestehende Versicherung aufstocken oder ergänzenplanbare BeiträgeKosten des Vertrags; Wirkung erst über Jahre
Auslagern auf PensionsfondsPensionsfonds übernimmt bereits erdiente AnsprücheBilanz wird entlastet; Übertragung kann für Sie steuerfrei sein (§ 3 Nr. 66, § 4e Abs. 3 EStG)hoher Einmalbeitrag, weil der Pensionsfonds mit niedrigen Zinsen rechnet
Verzicht auf künftige SteigerungenZusage wird auf den bisher erdienten Stand eingefrorenVerpflichtung wächst nicht weitersteuerneutral nur, soweit der Barwert der erdienten Anwartschaft nicht unterschritten wird (BMF-Schreiben vom 14.08.2012)
AbfindungGmbH zahlt einen Kapitalbetrag, die Zusage erlischtklare Verhältnisse, etwa vor einem VerkaufLiquiditätsabfluss; ohne passende vertragliche Grundlage Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung

Für den Pensionsfonds gilt eine Besonderheit. Die GmbH darf den Aufwand, soweit er die aufgelöste Rückstellung übersteigt, nur verteilt auf die zehn folgenden Wirtschaftsjahre abziehen (§ 4e Abs. 3 EStG). Steuerfrei nach § 3 Nr. 66 EStG ist nur die Übertragung des bereits erdienten Teils. Das sieht die Finanzverwaltung so (BMF-Schreiben vom 26.10.2006, BStBl I 2006, 709; H 3.66 LStH). Für künftige Steigerungen wird deshalb oft ein zweiter Durchführungsweg kombiniert, in der Regel eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Wie Unterstützungskassen grundsätzlich funktionieren und wo die Grenzen der pauschaldotierten Variante liegen, erklärt unser Ratgeber zur pauschaldotierten Unterstützungskasse.

Warum ist ein Verzicht so heikel?

Ein Verzicht ist heikel, weil er Lohnsteuer auslösen kann, ohne dass Geld fließt. Erdient ist der Teil der Zusage, den sich der Geschäftsführer durch seine bisherige Dienstzeit schon erarbeitet hat. Verzichtet er aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis liegen, auf diesen Teil, wertet die Rechtsprechung das als verdeckte Einlage. Beim Gesellschafter gilt der werthaltige Teil dann als zugeflossener Arbeitslohn.

Bewertet wird dabei nicht der steuerliche Teilwert nach § 6a EStG. Maßgeblich ist, was eine gleichwertige Anwartschaft am Markt kosten würde. Dieser Wert liegt wegen der niedrigen Marktzinsen meist deutlich höher. Ein Verzicht, der vor allem die Bilanz verschönern soll, kann deshalb zu einer hohen persönlichen Steuerlast führen.

Weniger problematisch ist ein Verzicht auf den Teil, der erst in Zukunft erdient würde. Steuerneutral ist er nach Auffassung der Finanzverwaltung aber nur, soweit der Barwert der bis dahin erdienten Anwartschaft nicht unterschritten wird (BMF-Schreiben vom 14.08.2012, BStBl I 2012, 874). Auch hier kommt es also auf die genaue Berechnung an. Ohne Gutachten und steuerliche Begleitung sollten Sie keinen Verzicht unterschreiben.

Was bedeutet die Zusage für Nachfolge und Verkauf?

Für Nachfolge und Verkauf bedeutet die Zusage eine Last, die vorher gelöst werden sollte. Ein Käufer übernimmt mit der GmbH auch die Pflicht, Ihnen jahrzehntelang eine Rente zu zahlen. Das will kaum ein Käufer.

In der Praxis zieht der Käufer den Marktwert der Verpflichtung vom Kaufpreis ab, oder er verlangt eine Auslagerung vor dem Verkauf. Beides kostet Geld, das Sie besser Jahre vorher planen. Ähnlich ist es bei einer Nachfolge in der Familie. Ihr Kind übernimmt einen Betrieb, der Ihre Rente zahlen muss. Ob er das neben Investitionen und Gehältern kann, gehört in die Nachfolgeplanung.

Auch für Ihre eigene Sicherheit lohnt sich der Blick. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind über den gesetzlichen Insolvenzschutz der betrieblichen Altersversorgung nicht abgesichert, weil das Betriebsrentengesetz sie nicht als Arbeitnehmer erfasst (§ 17 BetrAVG). Wann eine Beteiligung als beherrschend gilt, erläutert der Pensions-Sicherungs-Verein in einem eigenen Merkblatt. Gerät die GmbH in Schwierigkeiten, ist die Rente gefährdet. Eine an Sie verpfändete Rückdeckungsversicherung kann das absichern.

Woran Sie erkennen, dass Sie handeln sollten

  • Sie kennen den Wert Ihrer Zusage nur aus der Steuerbilanz.
  • Die Rückdeckungsversicherung wurde seit Erteilung der Zusage nie mit der Verpflichtung abgeglichen.
  • Ihr Gehalt ist gestiegen, und die Zusage ist daran gekoppelt.
  • Ein Verkauf, eine Nachfolge oder eine Liquidation der GmbH ist in den nächsten zehn Jahren denkbar.
  • Ihre Rückdeckungsversicherung ist nicht an Sie verpfändet.
  • Ihre übrige Altersvorsorge und Absicherung wurden nie gemeinsam mit der Zusage betrachtet.

Was Sie selbst tun können

  • Suchen Sie die Originalzusage und alle Nachträge heraus und prüfen Sie, ob sie schriftlich und eindeutig sind.
  • Lassen Sie sich vom letzten versicherungsmathematischen Gutachten beide Werte zeigen: Steuerbilanz und Handelsbilanz.
  • Stellen Sie daneben den aktuellen Wert der Rückdeckungsversicherung oder des Deckungsvermögens.
  • Prüfen Sie, ob die Rückdeckungsversicherung an Sie verpfändet ist.
  • Notieren Sie, wann ein Verkauf oder eine Übergabe der GmbH realistisch ist.
  • Vereinbaren Sie mit Ihrer Steuerberatung einen Termin, bevor Sie Zusage, Gehalt oder Gesellschafterstruktur ändern.

Wann sich eine unabhängige Überprüfung lohnt

Eine bank- und produktunabhängige Überprüfung lohnt sich besonders, wenn Ihre Zusage älter als zehn Jahre ist, eine Unterdeckung besteht oder ein Verkauf oder eine Nachfolge absehbar ist. Die Pensionszusage berührt Bilanz, Steuern, Ihre Altersvorsorge und den Wert Ihres Unternehmens zugleich. Wer nur einen dieser Punkte betrachtet, übersieht leicht die Folgen für die anderen.

Unabhängig heißt: Wir sind an keine Bank, keinen Versicherer und keinen Produktgeber gebunden. Wir betrachten die Zusage im Zusammenhang mit Ihrer gesamten Vorsorge und Ihren Absicherungsverträgen und zeigen, wo Leistungslücken bestehen. Am Anfang steht keine Produktempfehlung, sondern eine offene Rechnung. Wir zeigen Ansätze und ihre finanziellen Auswirkungen auf Ihren Plan; Prüfung und Umsetzung übernehmen Versicherungsmathematik, Steuerberatung und Rechtsberatung. Mehr zu den Wegen, Geld aus der GmbH zu holen, lesen Sie im Ratgeber Gehalt oder Ausschüttung.

Häufige Fragen

Warum unterscheiden sich Steuerbilanz und Handelsbilanz bei der Pensionsrückstellung?

Weil das Gesetz zwei verschiedene Zinssätze vorschreibt. In der Steuerbilanz gilt fest 6 % (§ 6a Abs. 3 EStG), in der Handelsbilanz ein Marktzins-Durchschnitt der Bundesbank (§ 253 Abs. 2 HGB). Je niedriger der Zins, desto höher die Rückstellung.

Was ist eine Rückdeckungsversicherung?

Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Versicherung, die die GmbH abschließt, um die spätere Rente zu finanzieren. Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist die GmbH. In der Steuerbilanz steht ihr Wert neben der Rückstellung. Ist sie an den Begünstigten verpfändet, wird sie in der Handelsbilanz mit der Rückstellung verrechnet (§ 246 Abs. 2 HGB).

Ist meine Pensionszusage bei einer Insolvenz der GmbH geschützt?

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht über den gesetzlichen Insolvenzschutz abgesichert (§ 17 BetrAVG). Üblich ist deshalb, die Rückdeckungsversicherung an den Begünstigten zu verpfänden.

Kann ich auf meine Pensionszusage einfach verzichten?

Rechtlich ja, steuerlich ist es heikel. Ein Verzicht auf bereits erdiente Ansprüche aus Gesellschaftergründen kann als verdeckte Einlage gelten und beim Gesellschafter zu Arbeitslohn führen. Ein Verzicht auf künftige Steigerungen bleibt steuerneutral, soweit der Barwert der bereits erdienten Anwartschaft nicht unterschritten wird. Das gehört in die Hände von Gutachter und Steuerberatung.

Was passiert mit der Pensionszusage beim Verkauf der GmbH?

Die Verpflichtung bleibt in der GmbH. Ein Käufer zieht ihren Wert vom Kaufpreis ab oder verlangt, dass sie vorher ausgelagert oder abgelöst wird. Beides sollte Jahre vor dem Verkauf vorbereitet werden.

Wie oft sollte ich meine Pensionszusage prüfen lassen?

Mindestens alle drei bis fünf Jahre und immer vor Gehaltsänderungen, Nachfolge, Verkauf oder Scheidung. Das jährliche Gutachten für die Bilanz ersetzt diese Prüfung nicht.

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Quellen

  1. § 6a EStG – Pensionsrückstellung – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen am 13.10.2026)
  2. § 253 HGB – Zugangs- und Folgebewertung – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen am 13.10.2026)
  3. Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB, 10-Jahresdurchschnitt (Reihe BBSDI.M.ABZINS10.R15, 15 Jahre Restlaufzeit) – Deutsche Bundesbank (abgerufen am 13.10.2026, Wert Ende September 2026: 2,25 %)
  4. § 4e EStG – Beiträge an Pensionsfonds – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen am 13.10.2026)
  5. § 3 EStG (Nr. 66) – Steuerfreie Leistungen an Pensionsfonds – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen am 13.10.2026)
  6. § 8 KStG – Ermittlung des Einkommens (verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage) – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen am 13.10.2026)
  7. § 17 BetrAVG – Persönlicher Geltungsbereich – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen am 13.10.2026)
  8. § 246 HGB (Abs. 2) – Verrechnung von Deckungsvermögen – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de (abgerufen am 14.10.2026)
  9. BMF-Schreiben vom 14.08.2012 (IV C 2 – S 2743/10/10001:001, BStBl I 2012, 874) – Verzicht auf künftig zu erdienende Pensionsanwartschaften (Future Service); Fundstelle in H 8 KStH – Bundesministerium der Finanzen, Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch 2026, § 8 (abgerufen am 14.10.2026)
  10. BMF-Schreiben vom 26.10.2006 (BStBl I 2006, 709) und H 3.66 LStH – § 3 Nr. 66 EStG nur für bereits erdiente Anwartschaften (Past Service) – Bundesministerium der Finanzen, Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2026, Anhang 2 III (abgerufen am 14.10.2026)
  11. Merkblatt 300/M 1 – Insolvenzsicherung für Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (Fassung Februar 2026, abgerufen am 14.10.2026)

Stand: Oktober 2026

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation sprechen Sie uns gern an; steuerliche und rechtliche Fragen klären Sie bitte zusätzlich mit Ihrer Steuerberatung bzw. anwaltlich.

Porträt Agon Ramadani

Autor

Agon Ramadani

Gründer & Head of Financial Planning, Herausgeber

Agon Ramadani ist Gründer der Plinius Finconsult GmbH in Stuttgart und Herausgeber dieser Seite. Seit 2021 begleitet er Unternehmer, Gründer und vermögende Privatpersonen dabei, ihre Finanzen als Ganzes zu planen: von der Vermögensstruktur über die Absicherung bis zur Übergabe an die nächste Generation.

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Zuletzt fachlich geprüft am 13. Oktober 2026.